Angelika's Gästehaus
Angelika's Gästehaus

Impressum

Angelika's Gästehaus 

Angelika Mamok
Eckstr. 1
66440 Blieskastel

 
Kontakt

 

Telefon: +49 15146656503

Telefax:

E-Mail: angelika.mamok@online.de

 

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: [bitte eintragen]
Registernummer: [bitte eintragen]


Umsatzsteuer-ID

7524702074570202
Wirtschafts-Identifikationsnummer

 

AGB für Pensionen

Stornierung und Vorauszahlungsbedingungen

› Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag –
Pension Angelika´s Gästehaus in Eckstrasse 1 66440 Blieskastel- Bierbach an der Blies

Geltungsbereich:
1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Pension/Angelikas Gästehaus – nachstehend Pension genannt -.
1.2.
Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
1.3.
Schriftform liegt auch vor, wenn über email der Schriftverkehr erfolgt. Der andere Vertragspartner muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige Anschrift mitteilen.


2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung:
2.1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage/Antrag des Gastes durch die Pension am Stadtpark zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.  Die Pension ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGB durch die Pension.
2.2.
Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.


3. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung,
3.1.
Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.
3.2.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Die Preise der einzelnen Zimmer werden auf einer separaten Liste jedem Gast auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Maßgebend ist der Preis bei Vertragsabschluss.

3.3.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4.
Die Pension ist berechtigt den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

3.5.
Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin müssen schriftlich vereinbart werden. Sie beträgt dann 50% der Vertragsleistung und ist bis zum vereinbarten Termin auf das Konto von Angelika's Gästehaus Standort Bierbach zu überweisen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Erfüllung.

3.6.
Reservierungen von Funktionsräumen stehen dem Gast nur zur vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung der Pension.

3.7.
Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt die Pension von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

3.8.
Frühstück wird im Zeitraum von täglich 08:00 - 09:30 gereicht.

Sonderzeiten nur nach Vereinbarung.

3.9.

Eincheckzeiten : Ab 13.00 Uhr bis 21.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Auscheckzeiten :  Das Zimmer muß bis 10.00 Uhr verlassen werden ,

ansonsten kann ein neue Übernachtung berechnet werden .

 


4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)
4.1.
Ein Rücktritt des Gastes des mit der Pension abgeschlossenen Beherbergungsvertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.

4.2.
Sofern zwischen Pension und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3.

Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in   
folgender Höhe verpflichtet:

Für eine Stornierung bis 1 Monat vor Anreisetermin werden 50% der bestellten Leistung fällig.

Für eine Stornierung bis 2 Wochen vor Anreisetermin werden 80% der  bestellten Leistung fällig
Für eine Stornierung bis 1 Woche vor Anreisetermin werden 90% der bestellten Leistung fällig.
Für eine Stornierung am Anreisetermin werden  100% der bestellten Leistung fällig.

4.4.
Bei Frühabreise, die der Pension erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, behält sich die Pension vor, 100% der bestellten Leistung, bis zum ursprünglich vereinbarten Abreisedatum, zu berechnen.


5. Rücktritt der Pension
5.1.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, kann die Pension vom Vertrag zurücktreten.

5.2.
Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls

5.2.1.
Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
´
5.2.2.
Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. an der Person des Gastes oder des Zweckes, gebucht      werden.

5.2.3.
Die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann.

5.2.4.
Zahlungsverzug besteht (s. P. 8.2.) und die Pension berechtigten Zweifel
hat, die vorherigen Rechnungen bezahlt zu bekommen.

5.3.
Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechtes unverzüglich, wenn möglich in schriftlicher Form,  in Kenntnis zu setzen.

5.4.
Bei berechtigtem Rücktritt durch die Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

5.5.
Die Pension kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

5.6
Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum
unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

5.7 Anfallende Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten der Pension.


6. Zimmerbereitstellung, -rückgabe
6.1.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Die Pension ist grundsätzlich bemüht, den Erfordernissen entsprechend die Zimmer vorzuhalten. Ist dies nicht möglich, ist die Pension verpflichtet, entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen

6.2.
Die Übernahme der Zimmer ist ab 14:00 Uhr möglich. Frühzeitigeres und Anreisen nach 20.00 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen.

6.3.
Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer bis 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen. Ansonsten sind  100% des Listenpreises bzw. der nachgewiesene Schaden der Pension zu zahlen.

6.4.
In den Zimmern ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Hierfür erwarten wir bei Bezug des Zimmers eine Unterschrift, nach der dies anerkannt wird, Wird gegen diese Vereinbarung verstoßen, fallen Euro 50,00€ zzgl. der ges. MwSt.

pro Nutzungstag an Reinigungskosten an. Entstandene Schäden durch das Rauchen gehen zu Lasten des Mieters (Komplettreinigung des Bades, Abwaschen der Wände, Wechseln der Bettwäsche, Austauschen der Vorhänge)

6.5.
Die Essenszubereitung auf den Zimmern ist auf das Geringstmögliche zu begrenzen. Das Kochen/Braten in den Zimmern ohne Küchenzeile ist grundsätzlich untersagt.
Für die Aufbewahrung von Essen stellen wir gerne gegen geringen Aufpreis

diverse Kühl-Schränke/-Boxen zur Verfügung.

6.6.
Die Einnahme von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen Pensionsgäste unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet ist.


7. Haftung
7.1.
Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

7.2.
Nachrichten und Post werden mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.3.
Eine Haftung der Pension für Leistungen Dritter besteht nicht.

7.4.
Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen der Pension übernimmt die Pension keinerlei Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis auf grobe Fahrlässigkeit durch die Pension, auch für Erfüllungsgehilfen der Pension, erbracht wird. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen. Der Nachweis obliegt dem Gast.

7.5.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


8. Rechtsmodalitäten
8.1.
Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.

8.2.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist die Pension berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.


9. Schlussbestimmungen
9.1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.

9.3.
Es gilt deutsches Recht.

9.4.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
 


Bierbach ,Januar 2014

 

 

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